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Arbeitshilfe - Stand: 13.07.2022

GmbH: Gesellschafterbeschluss über eine Satzungsänderung – Muster

Anna Keller
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Eine Abänderung des Gesellschaftsvertrags muss durch Gesellschafterbeschluss erfolgen. Der Beschluss muss notariell beurkundet werden, § 53 Abs. 2 GmbHG. Er bedarf grundsätzlich einer Mehrheit von drei Vierteilen der abgegebenen Stimmen, § 53 Abs. 2 GmbHG, , es sei denn, der Gesellschaftsvertrag schreibt eine größere Mehrheit vor. Eine geringere Stimmenmehrheit darf die Satzung nicht vorsehen. Die Abänderung des Gesellschaftsvertrags ist zur Eintragung in das Handelsregister unter Beifügung des vollständigen Wortlauts des Gesellschaftsvertrags anzumelden. Hierbei hat der Notar eine Bescheinigung nach § 54 Abs. 1 GmbHG zu erteilen. Zu beachten ist, dass schon bei der Einladung zur Gesellschafterversammlung für die Satzungsänderung die Ankündigung der Satzungsänderung zu benennen ist unter gleichzeitiger Angabe ihres Ziels..

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