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Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2024

GmbH: Gesellschafterbeschluss, Satzungsänderung zwecks Bestellung eines Beirats – Muster

ETL Rechtsanwälte GmbH
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  • Gesellschafterbeschluss, Satzungsänderung zwecks Bestellung eines Beirats

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Die Änderung der Satzung zwecks Einführung eines Beirats in eine GmbH führt zur Änderung des Gesellschaftsvertrags. Eine Abänderung des Gesellschaftsvertrags kann nur durch Gesellschafterbeschluss herbeigeführt werden, sofern der Beschluss mit der erforderlichen drei-viertel Mehrheit der abgegebenen Stimmen ergangen ist. Darüber hinaus ist der Gesellschafterbeschluss notariell zu beurkunden. Schließlich ist gemäß § 54 GmbHG die Abänderung des Gesellschaftsvertrags zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden.

Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.

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