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Betriebspachtvertrag – Muster
Betriebsüberlassungsvertrag
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Durch den Abschluss eines Betriebspachtvertrages überlässt ein Rechtsträger die Führung seines gesamten Unternehmens gegen Entgelt einer anderen Person oder Gesellschaft, die den Betrieb anschließend im eigenen Namen und auf eigene Rechnung führt. Auf den Pachtvertrag finden die Vorschriften des BGB Anwendung (§§ 581 ff. i.V.m. §§ 535 ff.)
Im Unterschied dazu ist der Betriebsüberlassungsvertrag gesetzlich nicht geregelt. Er wird lediglich in § 292 Abs. 1 Nr. 3 AktG erwähnt. Bei einem Betriebsüberlassungsvertrag wird zwar ebenfalls einem anderen Rechtsträger die Führung eines Unternehmens überlassen, jedoch führt dieser den Betrieb auf der Grundlage einer ihm erteilten Vollmacht im Namen des überlassenden Rechtsträgers anschließend auf eigene Rechnung.
Ist die verpachtende/überlassende Gesellschaft eine GmbH, erfordert der Abschluss dieser Verträge einen zustimmenden Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung, der sicherheitshalber mit der Zustimmung aller Gesellschafter gefasst werden sollte und notariell zu beurkunden ist. Der Abschluss des Vertrages ist bei der verpachtenden/überlassenden GmbH ins Handelsregister einzutragen (§ 54 GmbHG analog, § 294 AktG analog).
Bei einer Personengesellschaft als verpachtendem/überlassenden Rechtsträger haben ebenfalls alle Gesellschafter dem Vertragsschluss zuzustimmen. Nach h.M. soll der Abschluss dieser Verträge auch ohne Beachtung einer besonderen Form wirksam sein. Es empfiehlt sich jedoch dringend, die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen schriftlich zu fixieren. Nach h.M. soll auch keine Verpflichtung zur Eintragung dieser Verträge in das Handelsregister der verpachtenden/überlassenden Personengesellschaft bestehen.
Mehr zum Thema Betriebsverpachtung sowie weiterführende Informationen im infoCenter.