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Befristeter Anstellungsvertrag mit Sachgrund – Muster
Befristeter Anstellungsvertrag mit Sachgrund
Ein befristeter Anstellungsvertrag mit Sachgrund liegt vor, wenn die Anstellung entweder kalendermäßig befristet ist, eine Zweckbefristung vorliegt oder es sich um ein auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis handelt. Wirksamkeitsvoraussetzung für eine befristete Anstellung ist stets das Vorliegen eines sachlichen Grundes, vgl. § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Liegt ein sachlicher Grund nicht vor, ist die Befristung des Anstellungsverhältnisses unwirksam. Ursächlich dafür ist, dass das befristete Arbeitsverhältnis ohne Ausspruch einer Kündigung endet, so dass zwingende Kündigungsschutzvorschriften, die dem Schutz des Arbeitnehmers dienen, im befristeten Verhältnis keine Anwendung finden. Zu beachten sind die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
Mehr zum Thema befristeter Anstellungsvertrag sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
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