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Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2009

Ausgleichsquittung – Muster

ETL Rechtsanwälte GmbH
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Die Ausgleichsquittung wird oftmals bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwendet und bestätigt den Parteien des Arbeitsvertrags gegenseitig, dass keine Ansprüche mehr aus dem Arbeitsverhältnis bestehen. Regelmäßig werden standardisierte Texte für die Ausgleichsquittung verwendet, so dass es sich um Allgemeine Geschäftsbedingung handelt, die zu ihrer Wirksamkeit der AGB-Kontrolle standhalten müssen. Zu beachten ist, dass Ansprüche des Arbeitnehmers die erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig werden, wie etwa Ruhegeldansprüche, Anwartschaften, als Schadensersatz geschuldete Versorgungsverschaffungsansprüche, Zeugnisansprüche usw., nicht von der in der Ausgleichsquittung abgebenen Erklärung des Arbeitnehmers keine Ansprüche mehr aus dem Arbeitsverhältnis zu haben, erfasst werden.

Mehr zum Thema Ausgleichsquittung sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.

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