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Änderungskündigung – Muster
Änderungskündigung
Im Rahmen seines gesetzlichen Direktionsrechts kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher bestimmen. Änderungen, die die Grenzen des Direktionsrechts überschreiten, können – sofern einvernehmlich nicht möglich – nur mittels Änderungskündigung durchgesetzt werden.
Eine Änderungskündigung besteht aus zwei Elementen: aus der Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der Kündigungsfrist und dem gleichzeitigen Angebot, das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist zu geänderten Arbeitsbedingungen fortzusetzen, vgl. § 2 KSchG.
Wie bei der Beendigungskündigung muss auch bei der Änderungskündigung die Schriftform eingehalten werden.
Aus Sicht des Arbeitnehmers gibt es mehrere Reaktionsmöglichkeiten: vorbehaltlose Annahme des Änderungsangebots (= das Arbeitsverhältnis wird zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt), Annahme des Änderungsangebotes unter Vorbehalt (= das Arbeitsverhältnis wird zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt – allerdings unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Klärung, dass die Änderung nicht sozial ungerechtfertigt ist), Ablehnung des Änderungsangebots (= die Änderungskündigung wandelt sich in eine Beendigungskündigung).
Mehr zum Thema Änderungskündigung sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.
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