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Satzung eines eingetragenen Vereins – Muster
mit Satzung für einen gemeinnützigen Vereine
Satzung für einen eingetragenen Verein (e.V.)
Satzung für einen eingetragenen gemeinnützigen Verein (e.V.)
Zur Gründung eines eingetragenen Vereins ist neben einer Mindestmitgliederanzahl von sieben Personen auch eine Vereinssatzung erforderlich (vgl. §§ 55 ff. BGB). Die Vereinssatzung muss jedenfalls den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten. Dabei soll sich der Name von den Namen der an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bestehenden eingetragenen Vereine deutlich unterscheiden.
Idealvereine können unter der Voraussetzung, dass sowohl ihre Satzung als auch ihre tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen der §§ 51 ff. AO entsprechen, als gemeinnützig anerkannt werden. Die Erlangung dieses Status ist aus steuerlicher Sicht interessant. So sind gemeinnützige Vereine bei Erbanfällen von der Erbschaftsteuer befreit und unterliegen nur mit den von ihnen unterhaltenen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Der vom Verein für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke genutzte Grundbesitz ist zudem von der Grundsteuer befreit. Wirtschaftlich bedeutsam ist auch die Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % für die im Rahmen der von ihnen unterhaltenen Zweckbetriebe (§§ 65 - 68 AO) und der Vermögensverwaltung (§ 14 Satz 2 AO) erzielten Umsätze. Sie sind nicht zuletzt berechtigt, für erhaltene Zuwendungen Zuwendungsbestätigungen auszustellen, die dem Spender einen Sonderausgabenabzug im Rahmen des § 10b EStG eröffnen.
Mehr zum Thema Arten des Vereins sowie weiterführende Informationen im infoCenter oder im Grundlagenbeitrag.
Weitere ggf. in Betracht kommende Muster: