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Antrag auf Pfändung von Arbeitseinkommen
Wird dem Antrag auf Pfändung von Arbeitseinkommen gerichtlich entsprochen, so wird der Arbeitnehmer in eine Doppelstellung versetzt: er ist sowohl Gläubiger der Lohnforderung als auch Schuldner des Gläubigers, der in seinen Lohn vollstreckt. Mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) kann jedoch nur nach Maßgabe der § 850, §§ 850a - 850 k ZPO in das in Geld zahlbare Arbeitseinkommen gepfändet werden. Neben den einzelnen, unabdingbaren Pfändungsschutzvorschriften ist weiter zu beachten, dass das Arbeitseinkommen auch pfändbar sein muss. Zu unterscheiden sind absolut unpfändbare (§850a ZPO), bedingt pfändbare (§850b ZPO) und relativ pfändbaren Bezüge (§850c ZPO).
Das Muster ist nicht geeignet als Pfändungsauftrag für bewegliche Sachen
Mehr zum Thema Lohnpfändung sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.
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