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OHG Gesellschaftsvertrag – Muster
oHG Gesellschaftsvertrag
Der oHG Gesellschaftsvertrag bezieht sich auf die Gründung einer oHG, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der alle Gesellschafter den Gläubigern unbeschränkt haften. Die oHG ist eine Personengesellschaft, deren Recht in den §§ 105 ff. HGB geregelt ist. Die oHG entsteht durch Vertrag von mindestens zwei Gesellschaftern, unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt. Der Vertrag sollte jedenfalls Regelungen zum Gegenstand, Firma, Art und Umfang der Einlagen der Gesellschafter, Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis, Gewinn- und Verlustverteilung sowie zur Beendigung der Gesellschaft enthalten. Zu beachten ist, dass die Wirksamkeit der ohG im Verhältnis zu Dritten erst mit dem Zeitpunkt eintritt, in welchem die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen wird, § 123 HGB.
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