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Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2024

Anmeldung des Erlöschens der Firma nach Beendigung der Liquidation – Muster

Reinald Gehrmann
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  • Anmeldung des Erlöschens der Firma nach Beendigung der Liquidation

Die Anmeldung des Erlöschens der OHG nach Beendigung der Liquidation zum Handelsregister ist einer von mehreren notwendigen Schritten zur Vollbeendigung der Gesellschaft. Ihr ist die Anmeldung der Auflösung der OHG auf Grund eines Gesellschafterbeschlusses, des Ablaufs der gesellschaftsvertraglich festgelegten Dauer der Gesellschaft oder des Eintritts eines gesetzlichen Auflösungsgrundes im Sinne der §§ 132 ff. HGB vorausgegangen. Der Anmeldung der Auflösung der KG zum Handelsregister nach § 143 HGB folgt die Liquidation der Gesellschaft oder eine von den Gesellschaftern vereinbarte andere Art der Auseinandersetzung. Nach der Bilanzaufstellung, der Beendigung der laufenden Geschäfte, dem Forderungseinzug und der Schuldenbegleichung, der Umsetzung des restlichen Vermögens und der Verteilung des Gesellschaftsvermögens ist die Liquidation beendet, d.h. die Gesellschaft ist vollbeendet und kann nicht wiederhergestellt werden. Diese Beendigung der Liquidation muss von allen Gesellschaftern zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. Das Registergericht gibt von Amts wegen die Löschung der Gesellschaft bekannt.

Sofern sich allerdings nach der Beendigung der Liquidation herausstellt, dass noch Abwicklungsmaßnahmen durchzuführen sind, kann die Gesellschaft für die Dauer der Liquidation mit denselben Liquidatoren als wieder in Liquidation befindlich eingetragen werden, so genannte Nachtragsliquidation.

Mehr zum Thema Vollbeendigung der oHG sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

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