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Arbeitshilfe - Stand: 07.01.2025

Forderungsabtretung – Muster

Johannes Hofele
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  • Forderungsabtretung - Muster

Es sind drei Personen beteiligt: A hat einen Anspruch gegen C, er schuldet aber seinerseits dem B Geld. A ist also zugleich Gläubiger (des C) und Schuldner (des B). Mit der Forderungsabtretung (Zession) überträgt der Gläubiger A (Zedent) seinen Anspruch gegen C gem. § 398 BGB vertraglich auf seinen eigenen Gläubiger B (Zessionar). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt B gegenüber C an die Stelle des bisherigen Gläubigers A. Der Schuldner C kann dem neuen Gläubiger B alle Einwendungen entgegenhalten, die er zum Zeitpunkt der Abtretung gegen seinen bisherigen Gläubiger A geltend machen kann, vgl. §§ 404, 406, 407, 408 BGB. Es sind aber gegebenenfalls gesetzliche (vgl. §§ 399, 400 BGB) bzw. vertragliche Abtretungsverbote zu beachten. Der Zessionar B muss auch prüfen, ob die Forderungsabtretung ihn überhaupt befriedigt bzw. sichert.