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Bauabzugsteuer: Antrag auf Erteilung der Freistellungsbescheinigung Bauunternehmer/Mandant – Muster
Bauabzugsteuer: Antrag auf Erteilung der Freistellungsbescheinigung Bauunternehmer/Mandant
Im Hinblick auf die Bauabzugsteuer nach §§ 48 ff. EStG hat der Bauunternehmer/Mandant beim Finanzamt einen Antrag auf Erteilung der Freistellungsbescheinigung zu stellen. Der Antrag kann formlos erfolgen.
Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung (Leistender) an einen Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Leistungsempfänger), ist der Leistungsempfänger verpflichtet, von der Gegenleistung (Zahlung) einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent für Rechnung des Leistenden vorzunehmen. Neben der Freistellungsbescheinigung muss die Bauabzugsteuer auch nicht vorgenommen werden, wenn die Gegenleistung im laufenden Kalenderjahr den Betrag von 5.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Diese Freigrenze erhöht sich auf 15.000 Euro wenn der Leistungsempfänger ausschließlich steuerfreie Umsätze erbringt.
Mehr zum Thema Bauabzugsteuer sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
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