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BFH Urteil v. - I R 83/78 BStBl 1982 II S. 225

Gesetze: AO § 124AO § 131 Abs. 1 Satz 1FGO § 101 Satz 2FGO § 102StSäumG § 1 Abs. 1 Satz 1StSäumVO § 1 Abs. 1

Leitsatz

Ein Säumniszuschlag ist nicht schon deshalb wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, weil ein bei Steuerfälligkeit vorhandener Gegenanspruch nach Ablauf der Schonfrist aufrechenbar wird und der Steuerpflichtige damit aufrechnet.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 225
BFHE S. 392 Nr. 134,
GAAAB-05063

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