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BFH Urteil v. - VI R 24/71 BStBl 1971 II S. 811

Gesetze: FGO § 115 Abs. 1FGO § 115 Abs. 5 S. 1 i.V.m. § 130 Abs. 1FGO § 115 Abs. 3, 5FGO § 116 Abs. 1 Nr. 3FGO § 120

Leitsatz

1. Das FG kann die Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 1 FGO) nur im Urteil oder im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision nach § 115 Abs. 3 FGO aussprechen. In der Übersendung der Revision an den BFH (§ 120 Abs. 3 FGO) liegt keine Zulassung der Revision.

2. Der BFH kann die Revision nur im Beschwerdeverfahren nach § 115 Abs. 3 FGO zulassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 811
BFHE S. 305 Nr. 103,
TAAAB-04963

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