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BFH Urteil v. - I R 224/83 BStBl 1987 II S. 842

Gesetze: DBA Großbritannien Art. XIII

Leitsatz

Einkünfte eines Gastlehrers aus Großbritannien aus einer Lehrtätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland sind nur dann gemäß Art. XIII DBA-Großbritannien steuerfrei, wenn der Aufenthalt des Gastlehrers in der Bundesrepublik Deutschland zwei Jahre nicht übersteigt. Bei längerem Aufenthalt gewährt Art. XIII DBA-Großbritannien auch für die in den ersten beiden Aufenthaltsjahren erzielten Einkünfte aus Lehrtätigkeit keine Steuerbefreiung.

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 842
BFHE S. 546 Nr. 150,
CAAAB-04934

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