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BFH Urteil v. - I R 39/85 BStBl 1989 II S. 599

Gesetze: DBA Indien Art. X, XVI Abs. 3 lit. aEStG § 6 Abs. 1 Nr. 2EStG § 4 Abs. 1, 2KStG (1968) § 6 Abs. 1

Leitsatz

Art. X DBA-Indien, der den Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Gesellschaft mit Sitz in Indien dem indischen Staat zur Besteuerung zuteilt, schließt eine Abschreibung dieser Beteiligung auf den niedrigeren Teilwert nach deutschem Steuerrecht nicht aus (Bestätigung von , BFHE 110, 285, BStBl II 1973, 873).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 599
BFH/NV 1989 S. 29 Nr. 7
BFHE S. 457 Nr. 156,
TAAAB-04924

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