Rechnungsberichtigung unabhängig vom guten Glauben des Rechnungsausstellers
Leitsatz
1. Hat der Aussteller einer Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt, so verlangt der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, dass zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer berichtigt werden kann, ohne dass eine solche Berichtigung vom guten Glauben des Ausstellers der betreffenden Rechnung abhängig gemacht werden darf. 2. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, das Verfahren festzulegen, in dem zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer berichtigt werden kann, wobei diese Berichtigung nicht im Ermessen der Finanzverwaltung stehen darf.
Tatbestand
Fundstelle(n): BB 2000 S. 2617 Nr. 51 DB 2000 S. 2571 Nr. 51 DStRE 2000 S. 1166 Nr. 21 HFR 2000 S. 914 UR 2000 S. 470 Nr. 11 TAAAB-04882
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