Gesetze: DBA USA 1954/65 Art. II Abs. 1 Buchst. c, d und fDBA USA 1954/65 Art. III Abs. 5DBA USA 1954/65 Art. VII Abs. 1 und 3DBA USA 1954/65 Art. IX A Abs. 1DBA USA 1954/65 Art. XV Abs. 1 Buchst. b aaEStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 2
Unternehmen i. S. des Art. II Abs. 1 Buchst. d und f DBA-USA 1954/65; gewerbliche Gewinne i. S. des Art. III Abs. 5 DBA-USA 1954/65
Leitsatz
1. Das DBA-USA 1954/65 definiert abweichend von anderen Abkommen den Ausdruck ,,Unternehmen'' in Art. II Abs. 1 Buchst. d und f als eine ,,gewerbliche Unternehmung'' und den Ausdruck ,,gewerbliche Gewinne'' in Art. III Abs. 5 als Einkünfte eines Unternehmens aus der aktiven Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit, der jedoch nicht die in Art. VII Abs. 1 und 2 DBA-USA 1954/65 genannten Zinsen umfaßt.
2. Alle begrifflich unter Art. VII Abs. 1 DBA-USA 1954/65 zu subsumierenden Zinsen sind keine ,,gewerblichen Gewinne'' i. S. des Art. III DBA-USA 1954/65.
3. Die Anwendung des Art. VII Abs. 3 DBA-USA 1954/65 setzt ein Unternehmen und eine feste Geschäftseinrichtung voraus, in der die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.
4. An der Existenz eines Unternehmens und damit auch einer Betriebsstätte fehlt es begrifflich, wenn keine ,,aktive gewerbliche Tätigkeit'' ausgeübt und lediglich Einkünfte i. S. der Art. VII Abs. 1 und 2 (Zinsen), Art. IX (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) und/oder Art. IX A Abs. 1, 2 und 4 DBA-USA 1954/65 (Veräußerungsgewinne) erzielt werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 296 QAAAB-04857
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