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BFH Urteil v. - I R 116/93 BStBl 1995 II S. 238

Gesetze: DBA Großbritannien Art. II Abs. 1 Buchst. I Unterabsätze (IV) und (V)

Zum Begriff des unabhängigen Vertreters i. S. des DBA-Großbritannien

Leitsatz

1. Wird ein unabhängiger Vertreter im branchenüblichen Geschäftsbereich der Berufsgruppe der Kommissionäre, Makler oder anderer unabhängiger Vertreter tätig, so handelt er im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit i. S. des Art. II Abs. 1 Buchst. I Unterabsatz V des Doppelbesteuerungsabkommens mit Großbritannien (Art. 5 Abs. 6 OECD-Musterabkommen).

2. Der Annahme eines Handelns im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit steht nicht entgegen, daß der Vertreter weitgehend auf Weisungen des Geschäftsherrn handelt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 238
BFH/NV 1995 S. 25 Nr. 4
DAAAB-04844

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