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BFH Urteil v. - I R 66/92 BStBl 1994 II S. 727

Gesetze: AStG §§ 15, 10 Abs. 1, 12EStG §§ 34c, 20, 22 Nr. 1DBA USA 1954/1965 Art. II Abs. 1 Buchst. fDBA USA 1954/1965 Art. VI Abs. 2DBA USA 1954/1965 Art. VII Abs. 2DBA USA 1954/1965 Art. XV Abs. 1 Buchst. b Nrn. 1 und 2

1. §§ 20 EStG und 15 AStG schließen sich tatbestandsmäßig wechselseitig aus - 2. Ein Trust i. S. des US-amerikanischen Rechts kann Zweckvermögen i. S. des § 15 Abs. 4 AStG sein - 3. Bei der Anwendung des § 15 AStG richtet sich die Anrechnung ausländischer Steuern nach § 12 AStG i. V. m. § 34c EStG und § 10 Abs. 1 AStG

Leitsatz

1. §§ 20 EStG und 15 AStG schließen sich tatbestandsmäßig wechselseitig aus.

2. Ein Trust i. S. des US-amerikanischen Rechts kann Zweckvermögen i. S. des § 15 Abs. 4 AStG sein.

3. Ist nach der Satzung des Trusts eine einzige Person abstrakt bezugsberechtigt und wird an sie tatsächlich das gesamte Trust-Einkommen ausgekehrt, so ist die Person alleiniger Bezugsberechtigter i. S. des § 15 Abs. 1 und 2 AStG.

4. Die Anwendung des § 15 Abs. 1 AStG ist jedenfalls dann verfassungskonform, wenn der Bezugsberechtigte eindeutig bestimmt ist.

5. Art. XV Abs. 1 Buchst. b Nrn. 1 und 2 DBA-USA 1954/1965 steht der Anwendung des § 15 Abs. 1 AStG auf die ausländischen Einkünfte eines US-Trusts nicht entgegen.

6. Nach § 15 Abs. 1 AStG sind das Trusteinkommen und nicht die Trusteinkünfte zuzurechnen.

7. Bei der Anwendung des § 15 AStG richtet sich die Anrechnung ausländischer Steuern nach § 12 AStG i. V. m. § 34c EStG und § 10 Abs. 1 AStG.

8. Ist die Bemessungsgrundlage der ausländischen Einkünfte im Inland niedriger als im Ausland, so ist die anzurechnende ausländische Steuer dennoch ungekürzt in der Höchstbetragsberechnung gemäß § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG anzusetzen, wenn in ihre ausländische Bemessungsgrundlage keine nichtausländischen Einkünfte eingegangen sind (Abweichung vom , BFHE 164, 435, BStBl II 1992,187).

9. Die Anwendung des § 22 Nr. 1 EStG wird durch § 15 Abs. 1 und 4 AStG verdrängt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 727
BFH/NV 1994 S. 41 Nr. 6
ZAAAB-04841

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