- Eine inländische Betriebsstätte einer ausländischen Management-Kapitalgesellschaft liegt auch vor, wenn einem von ihr angestellten und bezahlten Manager mit Leitungstätigkeit ein eigener Arbeitsraum in dem von ihm zu leitenden inländischen Gewerbebetrieb zur Verfügung gestellt wird - Die ausländische Kapitalgesellschaft erzielt beschränkt körperschaftsteuerpflichtige und gewerbesteuerpflichtige Einkünfte
Leitsatz
Übernimmt eine ausländische Management-Kapitalgesellschaft die Leitung eines im Inland belegenen und von einem Steuerinländer betriebenen Hotels und übt sie die Leitungstätigkeit durch einen von ihr angestellten und bezahlten General Manager aus, dem ein eigener Arbeitsraum in dem Hotel zur Verfügung gestellt wird, so hat die ausländische Gesellschaft im Inland eine Betriebsstätte; sie erzielt beschränkt körperschaftsteuerpflichtige und gewerbesteuerpflichtige Einkünfte.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 462 BFH/NV 1993 S. 29 Nr. 6 EAAAB-04835
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