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InfoCenter - Stand: 06.03.2017

Gesellschafter

I. Definition

Als Gesellschafter bezeichnet man die Mitglieder und Anteilseigner eines rechtsgeschäftlichen Zusammenschlusses mehrerer Personen auf dem Gebiet des Privatrechts zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.

Zu den Zusammenschlüssen von Gesellschaftern zählen

  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • die offene Handelsgesellschaft

  • die Kommanditgesellschaft

  • die Kommanditgesellschaft auf Aktien

  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • die Aktiengesellschaft

  • die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea)

  • die REIT-Aktienges...

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