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BFH Urteil v. - VI R 157/85 BStBl 1989 II S. 103

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5 in der ab 1978 geltenden FassungEStG § 12 Abs. 1EStG § 52 Abs. 11a

Eine aus beruflichem Anlaß begründete doppelte Haushaltsführung verliert nicht durch bloßen Zeitablauf ihre berufliche Veranlassung

Leitsatz

1. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG in der ab 1978 geltenden Fassung kann eine aus beruflichem Anlaß begründete doppelte Haushaltsführung durch bloßen Zeitablauf ihre berufliche Veranlassung nicht verlieren.

2. Eine bereits früher begründete doppelte Haushaltsführung ist ab dem Veranlagungszeitraum 1978 nach der neuen Rechtslage zu beurteilen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 103
BFH/NV 1989 S. 2 Nr. 1
FAAAB-04800

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