Tätigkeit der Steuerfahndung im Besteuerungs- oder Strafverfahren; Finanzrechtsweg gegen Weiterleitung eines Auskunftsersuchens ins Ausland
Leitsatz
1. Die Steuerfahndung kann im Zusammenhang mit Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten sowohl im Steuerstrafverfahren als auch im Besteuerungsverfahren tätig werden. Maßgebend ist, in welcher Funktion und in welchem Verfahren die Finanzbehörden nach außen objektiv und eindeutig erkennbar tätig geworden sind oder tätig werden wollen.
2. Für Angriffe gegen ein Auskunftsersuchen, daß der BMF im Besteuerungsverfahren ins europäische Ausland weiterleiten will, ist der Finanzrechtsweg gegeben.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 440 BFH/NV 1988 S. 313 Nr. 5 YAAAB-04795
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