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BFH Urteil v. - IV R 10/79 BStBl 1982 II S. 568

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1

Ausnahmsweise Einbeziehung von Zinsen in eine Rücklage für Ersatzbeschaffung (Abschnitt 35 EStR)

Leitsatz

In eine Rücklage für Ersatzbeschaffung (Abschn. 35 EStR) können ausnahmsweise auch Zinsen einbezogen werden, die dem Steuerpflichtigen aus der vorübergehenden Anlage der vorzeitig ausgezahlten Entschädigungssumme zugeflossen sind, sofern diese Zinsen vereinbarungsgemäß als zusätzliche Entschädigung für die in der Zeit zwischen der Einigung über die Veräußerung eines Wirtschaftsguts zwecks Vermeidung eines behördlichen Eingriffs und der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an diesem Wirtschaftsgut durch die allgemeine Preissteigerung weiter anwachsenden stillen Reserven gedacht sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 568
JAAAB-04787

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