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Einkommensteuer | Tätigkeit als Fremdsprachenassistentin kein Teil der Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a und c EStG)
Gem. dem ist die Tätigkeit als Fremdsprachenassistentin, die darin besteht, in Frankreich an einer Schule Deutschunterricht zu erteilen, bei einem Kind, das ein Studium der Politikwissenschaft aufnehmen will, nicht als Teil der Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG anzusehen (Abgrenzung zum , BStBl 2000 II S. 199). Weiter hat der Senat festgestellt: Zweck der Vorschrift des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, wonach ein Kind für das Kindergeld berücksichtigt wird, wenn es eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann, ist die Gleichstellung von Kindern, die noch erfolglos einen Ausbildungsplatz suchen, mit solchen Kindern, die bereits einen Ausbildungsplatz gefunden haben, weil typisierend davon auszugehen ist, dass in beiden Fällen die gle...