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Abschreibung
Dieses Dokument wird derzeit überarbeitet und steht lediglich in einer älteren Fassung zur Verfügung, die möglicherweise in einzelnen Punkten nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.
Jahressteuergesetz 2010
Zur Frage der AfA-Bemessungsgrundlage nach einer Einlage hat sich der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 2010 in § 7 Abs. 1 S. 5 EStG [i] nunmehr der Rechtsprechung angeschlossen. Danach mindert sich der Einlagewert bei Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegt werden, um Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, die bis zum Zeitpunkt der Einlage vorgenommen worden sind, höchstens jedoch bis zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Ist der Einlagewert niedriger als dieser Wert, bemisst sich die weitere Absetzung für Abnutzung vom Einlagewert. [i] Die Neuregelung gilt erstmals für nach dem vorgenommene Einlagen. [i]
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