Einkünfte aus Gewerbebetrieb eines beschränkt Steuerpflichtigen bei Bestellung eines ständigen Vertreters ohne Aufgabeerklärung oder Veräußerung
Leitsatz
1. Ein beschränkt steuerpflichtig gewordener Verpächter eines Gewerbebetriebs bezieht nach den Grundsätzen des (BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb, solange er für seinen Gewerbebetrieb im Inland einen ständigen Vertreter bestellt hat und während dieser Zeit weder eine Betriebsaufgabe erklärt noch den Betrieb veräußert.
2. Inländischer ständiger Vertreter des Verpächters kann in dem unter 1. erwähnten Fall auch der Pächter des Gewerbebetriebs sein, wenn auf ihn die Merkmale des (BFHE 106, 206, BStBl II 1972, 785). zutreffen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1978 II Seite 494 FAAAB-04706
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