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Arbeitshilfe - Stand: 15.11.2015

Haftung des Eigentümers von Gegenständen, § 74 AO

Regierungsdirektor Hans U. Hundt-Eßwein

Diese Checkliste bietet eine Leitlinie für die Prüfung von Haftungsfällen, in denen der Haftungsgrund das zivilrechtliche Eigentum ist.

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