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Sozialversicherung – Hinzuverdienstgrenzen bei Rentenbezug
Hinzuverdienstgrenzen 2017
Das Flexirentengesetz ist in Teilen bereits zum , im Übrigen zum in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich grundlegende Änderungen.
Ab dem gilt für den Hinzuverdienst bei Altersvollrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze sowie für Renten wegen voller Erwerbsminderung eine Jahresgrenze von 6.300 €.
Die Hinzuverdienstgrenze bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt das 0,81-fache der jährlichen Bezugsgröße, vervielfältigt mit den Entgeltpunkten des Kalenderjahrs mit den höchsten Entgeltpunkten aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung, mindestens jedoch mit 0,5 Entgeltpunkten.
2017 ist ein sog. Rumpfjahr, d. h. in Fällen, in denen auch bereits im ersten Halbjahr 2017 Hinzuverdienste erzielt worden sind, müssen daher zusätzliche Besonderheiten berücksichtigt werden.
Ausführlich zu Voraussetzungen und Folgen der neuen Regelungen samt Berechnungsbeispielen vgl. oder