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Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2022

Sozialversicherung - Entgeltgrenzen für Geringverdiener bei Übernahme des Gesamtbeitrags durch den Arbeitgeber bzw. für geringfügige Beschäftigungen oder geringfügige selbständige Tätigkeit

I. Geringverdienergrenze für Auszubildende - Übernahme des Gesamtbeitrags durch den Arbeitgeber


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Alte und Neue Bundesländer
monatlich
325,-

II. Entgeltgrenzen für geringfügige Beschäftigungen oder geringfügige selbständige Tätigkeit

Beschäftigungen oder Tätigkeiten sind versicherungsfrei, bei denen das monatliche Arbeitsentgelt 450 € nicht übersteigt (§ 8 SGB IV).


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Jahr/Zeitraum
Monatsbetrag
Alte Bundesländer
Neue Bundesländer
Euro
Euro
seit
450,-
450,-
400,-
400,-
325,-
325,-
325,-
325,-
DM
DM
630,-
630,-
630,-
630,-
ab
630,-
630,-
630,-
530,-
620,-
520,-
610,-
520,-
590,-
590,-
580,-
470,-
560,-
-
530,-
-
500,-
500,-

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