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Arbeitshilfe - Stand: 06.02.2024

Abschreibung bei Gebäuden

Falco Hänsch

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Gebäude/Baumaßnahmen
Abschreibungsart/Abschreibungshöhe
Rechtsgrundlage
Alle Gebäude (einschl. Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche WG sind, sowie Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume)
Lineare AfA:
- 3 % bei nach dem fertig gestellten Gebäuden
- 2 % bei vor dem und nach dem fertig gestellten Gebäuden
- 2,5 % bei vor dem fertig gestellten Gebäuden
- 4 % (bei Herstellung/Anschaffung nach dem : 3 %) bei bestimmten Betriebsgebäuden
Selbst hergestellte und spätestens im Jahr der Fertigstellung erworbene Gebäude (einschl. Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche WG sind, sowie Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume)
Degressive AfA bei Baubeginn oder Kaufvertrag
ab
vor
ab
vor
8 x 5 %
4 x 10 %
6 x 2,5 %
3 x 5 %
36 x 1,25%
18 x 2,5 %
ab
vor
ab
vor
4 x 7 %
8 x 5 %
6 x 5 %
6 x 2,5 %
6 x 2 %
36 x 1,25 %
24 x 1,25 %
ab
vor
10 x 4 %
8 x 2,5 %
32 x 1,25 %
Mietwohnungsneubau
Baumaßnahmen auf Grund eines/r nach dem und vor dem oder nach dem und vor dem gestellten...

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