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Arbeitshilfe - Stand: 06.02.2024
Abschreibung bei Gebäuden
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Gebäude/Baumaßnahmen | Abschreibungsart/Abschreibungshöhe | Rechtsgrundlage | ||
Alle Gebäude (einschl. Gebäudeteile, die selbständige
unbewegliche WG sind, sowie Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende
Räume) | Lineare AfA: - 3 % bei nach dem fertig gestellten Gebäuden - 2 % bei vor dem und nach dem fertig gestellten Gebäuden - 2,5 % bei vor dem fertig gestellten Gebäuden - 4 % (bei Herstellung/Anschaffung nach dem : 3 %) bei bestimmten Betriebsgebäuden | |||
Selbst hergestellte und spätestens im Jahr
der Fertigstellung erworbene Gebäude (einschl. Gebäudeteile, die selbständige
unbewegliche WG sind, sowie Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende
Räume) | Degressive AfA bei Baubeginn oder
Kaufvertrag | |||
ab vor | ab
vor | |||
8 x 5 % | 4 x 10
% | |||
6 x 2,5 % | 3 x 5
% | |||
36 x 1,25% | 18 x 2,5
% | |||
ab vor | ab
vor | |||
4 x 7 % | 8 x 5
% | |||
6 x 5 % | 6 x 2,5
% | |||
6 x 2 % | 36 x 1,25
% | |||
24 x 1,25 % | ||||
ab vor | ||||
10 x 4 % | ||||
8 x 2,5 % | ||||
32 x 1,25 % | ||||
Mietwohnungsneubau Baumaßnahmen auf Grund eines/r nach dem und vor dem oder nach dem und vor dem gestellten... |