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Arbeitshilfe - Stand: 30.01.2024

Aufbewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften – Übersicht

Eine alphabetische Liste verschiedener Aufzeichnungen und Belege

Diplomwirtschaftsjuristin (FH) Mareike Frey, LL.M., Prof. Dr. André M. Latour und Prof. Dr. Peter Pulte.
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  • Steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen

Diese Arbeitshilfe bietet eine einfach zu sortierende Liste mit steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen an.

Allgemeine Hinweise

1. Grundlagen

Die steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten und -fristen ergeben sich aus § 257 HGB und § 147 AO. Hierbei wird zwischen Fristen von sechs und zehn Jahren unterschieden. Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen und Belege für Buchungen in den vom Kaufmann zu führenden Büchern sind 10 Jahre aufzubewahren. Empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, sind sechs Jahre aufzubewahren.

Als besondere steuerrechtliche Vorschrift ist auf die Aufbewahrungspflicht nach dem UStG hinzuweisen, wonach Rechnungen die im Zusammenhang mit Arbeiten oder Dienstleistungen an oder in einem oder im Zusammenhang mit einem Haus, einer Wohnung oder einem unbebauten Grundstück ausgestellt werden, zwei Jahre aufbewahrt werden müssen (§ 14b Abs. 1 S. 5 UStG); Unternehmer im Sinne des UStG haben ein Doppel ihrer Rechnung zehn Jahre aufzubewahren.

2. Fristbeginn / -ende

Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in Geschäftsbücher gemacht, das Inventar aufgestellt, die Bilanz festgestellt, ein Handels- und Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt oder der Buchungsbeleg entstanden ist, die Aufzeichnungen vorgenommen oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind. Bei Verträgen beginnt die Aufbewahrungspflicht mit dem Ende des Jahres, in dem der Vertrag endet. Entsprechendes gilt für einseitige Willenserklärungen. Die Aufbewahrungsfrist endet in der Regel mit Ablauf des Kalenderjahres, das sich aus Beginn und Dauer der Frist errechnen lässt.

3. Verantwortlichkeit für ordnungsgemäße Aufbewahrung

Für die ordnungsmäßige Aufbewahrung ist stets der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtige verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn die Buchführung oder die sonstigen Aufzeichnungen von Dritten erfolgen.

4. Aufbewahrung nach Fristablauf

Nach Ablauf der Fristen brauchen Unterlagen nur noch aufbewahrt zu werden, wenn sie für eine begonnene Außenprüfung, für eine vorläufige Steuerfestsetzung, für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen, für ein schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung von Anträgen des Steuerzahlers bedeutsam sind.

5. Erleichterung: Wiedergabe auf Bildträger oder anderem Datenträger

Eine Erleichterung ist gem. § 257 Abs. 3 HGB gegeben. Danach können alle Unterlagen mit Ausnahme der Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder anderen Datenträgen aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht und sowohl die Übereinstimmung der Daten mit den Unterlagen als auch ihre Verfügbarkeit während der Dauer der Aufbewahrungsfrist gewährleistet ist. Mikroverfilmte Unterlagen müssen richtig und vollständig den Inhalt wiedergeben; eine spätere Änderung der Aufnahmen muss ausgeschlossen sein. Die Rückvergrößerung muss auf Verlangen in angemessener Frist und lesbarer Größe möglich sein.

6. Weitere Aufbewahrungsfristen

Neben den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung schreiben zahlreiche Einzelgesetze und Verordnungen besondere Aufbewahrungsfristen vor. Siehe hierzu den Beitrag Aufbewahrungsfristen von A bis Z unter Fach 15, Seite 541.

Außerdem verpflichtet die Abgabenordnung alle Gewerbetreibenden ab Überschreiten bestimmter Umsatz- bzw. Gewinngrenzen zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen. Die Umsatzgrenze liegt nach §141 AO bei 600.000 €, die Gewinngrenze bei 60.000 €.

Auch Privatpersonen haben seit dem eine zweijährige Aufbewahrungspflicht zu beachten. Sie bezieht sich auf Rechnungen, Zahlungsbelege oder andere beweiskräftige Unterlagen, die Privatpersonen im Zusammenhang mit Leistungen an einem Grundstück erhalten haben. Zu den Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück gehören u. a. sämtliche Bauleistungen, planerische Leistungen, die Bauüberwachung, Renovierungsarbeiten, das Anlegen von Bepflanzungen, Gerüstbau. Auf diese Aufbewahrungspflicht der Privatperson hat der Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz in der Rechnung hinzuweisen.

Alphabetische Liste

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Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beleg
Aufbewahrungsfrist
Abbaumeldungen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Abfallsammelmeldungen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Abhängigkeitsberichte
10 Jahre
Ablaufdiagramme (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich)
10 Jahre
Abrechnungsunterlagen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Abschlagszahlungen
10 Jahre
Abschlussbuchungsbelege
10 Jahre
Abschlusskonten
10 Jahre
Abschlussrechnungen
10 Jahre
Abschreibungsunterlagen
10 Jahre
Abtretungserklärungen nach Erledigung
6 Jahre
Abwertungsbelege
10 Jahre
Akkordunterlagen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Akkreditive
6 Jahre
Aktenvermerke (soweit Buchungsbelege/Bilanzunterlagen)
10 Jahre
An- und Abwesenheitsmeldungen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
An-, Ab- und Ummeldungen zur Krankenkasse
6 Jahre
Änderungsnachweise der EDV-Buchführung
10 Jahre
Angebote mit Auftragsfolge
6 Jahre
Angestelltenversicherung (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Anhang zum Jahresabschluss (§ 264 HGB)
10 Jahre
Anlageninventare
10 Jahre
Anlagenunterhaltungskosten (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Anlagenverzeichnis
10 Jahre
Anlagevermögensbücher und -karteien
10 Jahre
Anleihebücher
10 Jahre
Anleihen
6 Jahre
Anträge auf Arbeitnehmersparzulagen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Anwesenheitslisten, soweit für die Lohnbuchhaltung erforderlich
10 Jahre
Anzahlungsunterlagen (soweit kein Buchungsbeleg)
6 Jahre
Arbeitgeberdarlehen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Arbeitgeberzuschusskarten (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Arbeitsanweisungen für EDV-Buchführung
10 Jahre
Arbeitsanweisungen für Fachabteilungen (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich)
10 Jahre
Aufbewahrungsvorschriften für betriebl. EDV-Dokumentationen
10 Jahre
Aufsichtsratsvergütung ( soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich)
10 Jahre
Auftragsbücher
6 Jahre
Auftragskostenbelege
10 Jahre
Aufzeichnungen (soweit kein Buchungsbeleg)
10 Jahre
Ausfuhrunterlagen (soweit steuerlich relevant)
6 Jahre
Ausgangsrechnungen
10 Jahre
Ausschusslisten als Buchungsbelege
10 Jahre
Außendienstabrechnungen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Außenhandelsunterlagen
6 Jahre
Auszahlungsbelege
10 Jahre
Bahnabrechnungen
10 Jahre
Bankbelege
10 Jahre
Bankbürgschaften nach Vertragsende (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Bareinkaufs- und -verkaufsunterlagen
10 Jahre
Bauantragskostennachweise
6 Jahre
Baubeschreibungen
6 Jahre
Baubücher (Inventurunterlage)
10 Jahre
Baugenehmigungen
6 Jahre
Bedienerhandbücher Rechnerbetrieb
10 Jahre
Beförderungssteuernachweise
6 Jahre
Beherrschungsverträge (nach Vertragsende)
10 Jahre
Beitragsabrechnungen der Sozialversicherungsträger (soweit Buchungsbelege.)
10 Jahre
Belege und sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen, soweit Buchfunktion (Offene-Posten-Buchhaltung)
10 Jahre
Belegformate
10 Jahre
Bergschädenunterlagen als Buchungsbelege
10 Jahre
Bestandsberichtigungen
10 Jahre
Bestandsermittlungen (Inventurunterlage)
10 Jahre
Bestandsverzeichnisse
10 Jahre
Bestell- und Auftragsunterlagen
6 Jahre
Betriebsabrechnungsbögen mit Belegen als Bewertungsunterlagen
10 Jahre
Betriebskostenrechnung
10 Jahre
Betriebsprüfungsberichte (steuerl. Außenprüfung)
6 Jahre
Betriebsunfallunterlagen
6 Jahre
Bewertungsunterlagen
10 Jahre
Bewirtungsunterlagen (soweit Buchungsbelege und steuerlich relevant)
10 Jahre
Bezugskostennachweise
10 Jahre
Bilanzbücher
10 Jahre
Bilanzen (Jahresbilanzen und Eröffnungsbilanzen)
10 Jahre
Bilanzkonten
10 Jahre
Bilanzunterlagen
10 Jahre
Blockdiagramme (soweit Verfahrensdokumentation)
10 Jahre
Bons
10 Jahre
Börsenaufträge
6 Jahre
Bruttoerlösnachweise
6 Jahre
Bruttolohnlisten
6 Jahre
Bruttolohnsammelkarten
6 Jahre
Bruttolohnstreifen
6 Jahre
Buchführungsrichtlinien (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich)
10 Jahre
Buchungsanweisungen
10 Jahre
Buchhaltungsdaten d. betrieblichen EDV
10 Jahre
Buchungsbelege
10 Jahre
Bürgschaftsunterlagen
6 Jahre
Carnetunterlagen (soweit dies nicht unter § 147 Abs. 1 Nr. 4a AO fällt)
6 Jahre
Clearing-Auszüge
6 Jahre
Clearing-Belege
10 Jahre
Code-Pläne für Verständnis der Buchführung
10 Jahre
Codierungslisten
10 Jahre
COM-Verfahrensbeschreibungen
10 Jahre
cpd-Konto
10 Jahre
Darlehenskonto
10 Jahre
Darlehensunterlagen nach Ablauf des Vertrages
6 Jahre
Darlehensverträge nach Ablauf des Vertrages (sofern keine Buchungsbelege)
6 Jahre
Dateien, soweit Verfahrensdokumentation
10 Jahre
Dateiverzeichnisse (sofern diese unter § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO fallen)
10 Jahre
Datensicherungsregeln
10 Jahre
Datenträger (von Handelsbüchern, Inventaren, Lageberichten, Konzernlageberichten/ einschließlich der zum Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen/ Organisationsunterlagen)
10 Jahre
Datenträger von Buchungsbelegen
10 Jahre
Datenträger von Handelsbriefen
6 Jahre
Dauerauftragsunterlagen nach Ablauf des Vertrags
10 Jahre
Dauervorschüsse
10 Jahre
Debitorenkonten
10 Jahre
Debitorenliste, soweit Bilanzunterlagen
10 Jahre
Deklarationen (Versandunterlagen)
6 Jahre
Depotauszüge und -bestätigungen (soweit nicht Inventare)
10 Jahre
Depotbücher
10 Jahre
Deputatunterlagen
6 Jahre
Devisenunterlagen
6 Jahre
Dokumentation für Programme und Systeme bei EDV
10 Jahre
Doppelbesteuerungsunterlagen (sofern keine Buchungsbelege)
6 Jahre
Dubiosenbücher
10 Jahre
Edelmetallbestände
10 Jahre
Edelmetallumsätze
10 Jahre
EDV-Unterlagen, soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich
10 Jahre
Effektenbuch
10 Jahre
Effektenkassenquittungen
10 Jahre
Eichaufnahmen
6 Jahre
Einfuhrunterlagen (Anträge, Genehmigungen, Lizenzen, Zollunterlagen)
10 Jahre
Eingabebeschreibungen bei EDV-Buchführungen / Eingabedatenformate
10 Jahre
Eingangsrechnungen
10 Jahre
Eingangsüberweisungsträger
6 Jahre
Eingliederungsverträge
10 Jahre
Einheitswertunterlagen
10 Jahre
Einkaufsbücher
10 Jahre
Einnahmeüberschussrechnung
10 Jahre
Einzahlungsbelege
10 Jahre
E-Mails (Inventurunterlage)
10 Jahre
Energieverbrauchsunterlagen
6 Jahre
Erlösjournale
10 Jahre
Eröffnungsbilanzen
10 Jahre
Ersatzkassenunterlagen
6 Jahre
Essensmarkenabrechnungen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Eventualverbindlichkeiten
10 Jahre
Exportunterlagen (Ausfuhrnachweise)
10 Jahre
Expressauslieferungsbücher
10 Jahre
Fahrtkostenerstattungen
10 Jahre
Fehlerjournale (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Fehlermeldungen, Fehlerkorrekturanweisungen bei EDV-Buchführung, wenn Buchungsbelege
10 Jahre
Fernschreiben (Handelsbriefe)
6 Jahre
Feuerversicherungsunterlagen
6 Jahre
Finanzberichte
6 Jahre
Frachtbriefe
6 Jahre
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
6 Jahre
Freistemplerabrechnungen
10 Jahre
Fürsorgeunterlagen
6 Jahre
Gebrauchsmusterunterlagen
6 Jahre
Gehaltsabrechnungen/ Bücher (soweit Bilanzunterlage/ Buchungsbeleg)
10 Jahre
Gehaltslisten (plus Liste Sonderzahlungen, soweit Buchungsbeleg)
10 Jahre
Gehaltsquittungen
10 Jahre
Gehaltsvorschusskonten
10 Jahre
Gemeinkostenverteilungsschlüssel (sofern keine Buchungsbelege)
6 Jahre
Gesamtkostenzusammenstellungen (sofern keine Buchungsbelege)
6 Jahre
Geschäftsberichte
10 Jahre
Geschäftsbriefe (als Buchungsbeleg)
10 Jahre
Geschenknachweise (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Gesellschaftsverträge
10 Jahre
Gewährleistungsverpflichtungen
6 Jahre
Gewerbesteuerunterlagen
6 Jahre
Gewinn- und Verlustrechnung (Jahreserfolgsrechnung)
10 Jahre
Gewinnabführungsverträge
10 Jahre
Gewinnfeststellungen
6 Jahre
Grundbuchauszüge (wenn Inventarunterlagen)
10 Jahre
Grundbücher (i.S.v. Hauptbuch)
10 Jahre
Grundlohnlisten
10 Jahre
Grundstücksverzeichnis (soweit Inventar)
10 Jahre
Gutschriften (i.S.v. umgekehrten Rechnungen)
10 Jahre
Haftungsverhältnisunterlagen als Bilanzunterlagen
10 Jahre
Handelsbilanzen
10 Jahre
Handelsbriefe (mit Ausnahme von Rechnungen/Gutschriften)
6 Jahre
Handelsbücher
10 Jahre
Handelsregisterauszüge (mit Beglaubigung)
6 Jahre
Hauptabschlussübersicht (wenn anstelle der Bilanz)
10 Jahre
Hauptbücher und -karteien
10 Jahre
Hauptversammlung (u. a. Beschlüsse)
10 Jahre
Hinterlegungsanträge
6 Jahre
Hinterlegungsscheine
6 Jahre
Hypothekenbriefe nach Einlösung
6 Jahre
Hypothekenpfandbriefe nach Einlösung
6 Jahre
Importrechnungen
10 Jahre
Importunterlagen (Einfuhrunterlagen)
6 Jahre
Inkassobücher
10 Jahre
Inkassokarteien
6 Jahre
Inkassoquittungen
10 Jahre
Inventare als Bilanzunterlagen
10 Jahre
Inventuranweisungen, Verfahrensvorschriften (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich)
10 Jahre
Inventurvorschriften (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich)
10 Jahre
Investitionsabrechnungen
6 Jahre
Investitionszulageunterlagen
6 Jahre
Jahresabschlüsse
10 Jahre
Jahresabschlusserläuterungen
10 Jahre
Jahreskontoblätter
10 Jahre
Jahreslohnnachweise für Berufsgenossenschaften
6 Jahre
Journale für Hauptbuch und Kontokorrent (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Jubilarfeierunterlagen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Jubiläumsunterlagen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Kalkulationsunterlagen (soweit steuerlich relevant)
6 Jahre
Kantinenunterlagen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Kapitalerhöhungsunterlagen
6 Jahre
Kapitalertragssteuerunterlagen
6 Jahre
Kassenberichte
10 Jahre
Kassenbücher, -blätter
10 Jahre
Kassenzettel (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Kaufverträge
6 Jahre
Kilometergeldabrechnungen
10 Jahre
Konnossemente
6 Jahre
Konsignationsunterlagen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Kontenpläne und -änderungen
10 Jahre
Kontenpläne und Kontenplanänderungen
10 Jahre
Kontenregister
10 Jahre
Kontenübersichten (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Kontoauszüge
10 Jahre
Kontokorrentbücher
10 Jahre
Konzernabschlüsse
10 Jahre
Konzernlagebericht (§§ 290, 350 HGB)
10 Jahre
Kostenartenpläne
10 Jahre
Kostenstellenpläne
6 Jahre
Kostenträgerrechnungen
10 Jahre
Kreditorenkonten
10 Jahre
Kreditunterlagen (nach Ablauf des Vertrages, wenn Korrespondenz)
6 Jahre
Kreditunterlagen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Kurssicherungsunterlagen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Kurzarbeitergeldanträge
6 Jahre
Kurzarbeitergeldlisten
6 Jahre
Ladescheine (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Lageberichte (auch für Konzerne)
10 Jahre
Lagerbuchführungen
10 Jahre
Lastschriftanzeigen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Leasingunterlagen
6 Jahre
Leasingverträge (nach Vertragsende)
6 Jahre
Leergutabrechnungen
10 Jahre
Lieferscheine (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Liquidation einer GmbH (Bücher und Schriften)
10 Jahre
Lizenzunterlagen
6 Jahre
Lohnbelege (als Buchungsbelege)
10 Jahre
Lohnjournal (wenn für Jahresabschluss relevant)
10 Jahre
Lohnkonto
6 Jahre
Lohnlisten (von Bedeutung für die Gewinnermittlung)
10 Jahre
Lohnsteuer Jahresausgleichsunterlagen
10 Jahre
Lohnsteuerpauschalierung
6 Jahre
Lohnsteuerunterlagen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Lohnvorschusskonten
10 Jahre
Luftfrachtbriefe
6 Jahre
Magnetbänder mit Buchfunktion
10 Jahre
Mahnbescheide
6 Jahre
Mahnungen
6 Jahre
Maklerschlussnoten
6 Jahre
Maske (Bildschirm-, Druck-)
10 Jahre
Materialabrechnungen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Materialbeanstandungen
6 Jahre
Menü-Übersicht
10 Jahre
Mietunterlagen (nach Ablauf des Vertrags - soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Mikrofilmverfahrensbeschreibungen
10 Jahre
Mineralölunterlagen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Montageversicherungsakten (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Mutterschaftsgeldunterlagen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Nachkalkulationen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Nachnahmebelege
10 Jahre
Nebenbücher
10 Jahre
Nettolohnlisten
10 Jahre
Nutzflächenermittlung (soweit steuerlich relevant)
6 Jahre
Obligationen nach Entwertung
6 Jahre
Orderpapiere
6 Jahre
Organisationsunterlagen und -pläne (der EDV-Buchführung)
10 Jahre
Organschaftsabrechnungen
10 Jahre
Organschaftsverträge nach Vertragsende
10 Jahre
Pachtunterlagen (nach Ablauf des Vertrages - soweit steuerlich relevant)
6 Jahre
Packzertifikate (Container)
6 Jahre
Patentunterlagen nach Ablauf
6 Jahre
Pensionskassenunterlagen
10 Jahre
Pensionsrückstellungsunterlagen
10 Jahre
Pensionszahlungen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Personalunterlagen (soweit steuerlich relevant)
6 Jahre
Pfandleihbücher
10 Jahre
Pfändungsunterlagen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Portokassenbücher
10 Jahre
Postaufträge
6 Jahre
Postbankauszüge/Postgiroauszüge
10 Jahre
Postgebühren
10 Jahre
Postscheckbelege
10 Jahre
Preislisten (soweit Bewertungsunterlegen)
10 Jahre
Preisvereinbarungen als Handelsbrief
6 Jahre
Privatentnahmebelege
10 Jahre
Programmablaufbeschreibungen, Programmverzeichnis
10 Jahre
Proteste (Scheck/ Wechsel)
6 Jahre
Protokolle als Handelsbrief
6 Jahre
Protokolle (Prämien/ Verbesserungsvorschläge)
10 Jahre
Provisionsabrechnungen
10 Jahre
Provisionsgutschriften
10 Jahre
Prozessakten nach Abschluss des Prozesses
10 Jahre
Prüfungsberichte (Abschlussprüfer)
10 Jahre
Qualitätsberichte (soweit von steuerlicher Bedeutung)
6 Jahre
Quartalsabschlüsse vorgeschriebene
10 Jahre
Quittungen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Rabattangelegenheiten (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Rechnungen bei Offene-Posten-Buchhaltung
10 Jahre
Rechnungen Nichtunternehmer (bei Leistungen i. Z. m. einem Grundstück/Hinweispflicht; Aufbewahrungspflicht für Rechnungsempfänger )
2 Jahre
Rechnungen an Unternehmer
10 Jahre
Rechnungen, sonstige (siehe hierzu die Vorbemerkungen zum UStG)
10 Jahre
Rechnungsabgrenzungsermittlungen
10 Jahre
Registrierkassenstreifen (soweit steuerlich relevant)
6 Jahre
Reisekostenabrechnungen
10 Jahre
Repräsentationsaufwendungen (Unterlagen)
10 Jahre
Rückscheine (soweit von steuerlicher Bedeutung)
6 Jahre
Rückstellungsunterlagen
10 Jahre
Rückwareneingangsjournale (soweit von steuerlicher Bedeutung)
6 Jahre
Sachanlagenvermögenskarteien
10 Jahre
Sachkonten
10 Jahre
Saldenbestätigungen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Saldenbilanzen
10 Jahre
Schadensmeldungen
6 Jahre
Schadensunterlagen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Scheck- und Wechselunterlagen/Belege soweit Buchungsbelege
10 Jahre
Scheckbestandsaufnahmen
10 Jahre
Schriftwechsel
6 Jahre
Schuldscheine
6 Jahre
Schuldtitel (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Sicherungsübereignungen
6 Jahre
Skontounterlagen
10 Jahre
Sondergutschriften
10 Jahre
Sozialleistungsunterlagen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Sozialpläne
6 Jahre
Sozialversicherungsbeitragskonten
6 Jahre
Sparprämienanträge
6 Jahre
Sparurkunden
6 Jahre
Speditionsversicherungsscheine
6 Jahre
Speicherbelegungsplan EDV-Buchführung
10 Jahre
Spendenbescheinigungen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Steuerabzugsnachweise
6 Jahre
Steuererklärungen/ Steuerbescheide
10 Jahre
Steuerrückstellungsberechnungen
10 Jahre
Steuerunterlagen (soweit nicht für die Finanzverwaltung von Bedeutung)
10 Jahre
Stornobelege (soweit kein Buchungsbeleg)
10 Jahre
Stundenlohnzettel (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Stundungsbelege (soweit kein Buchungsbeleg)
6 Jahre
Systemhandbücher
10 Jahre
Tagebücher der Handelsmakler
10 Jahre
Tätigkeitsberichte (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Teilzahlungsbelege (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Telefonkostennachweise (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Telegramme (soweit steuerlich relevant)
6 Jahre
Testate als Bilanzteil
10 Jahre
Transportschadenunterlagen
6 Jahre
Transportversicherungsanmeldungen
6 Jahre
Transportversicherungsaufträge
6 Jahre
Übereignungsverträge
6 Jahre
Übernahmebescheinigungen (Spediteur)
6 Jahre
Überstundenlisten (soweit Lohnbeleg)
10 Jahre
Überweisungsbelege
10 Jahre
Umbuchungsbelege
10 Jahre
Umsatzsteuervergütungen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Umwandlungsbilanzen
10 Jahre
Umwandlungsunterlagen
6 Jahre
Unfallversicherungsunterlagen
6 Jahre
Unterlagen (von Bedeutung für Besteuerung)
6 Jahre
Unternehmerlohnverrechnungen
6 Jahre
Urlaubslisten für Rückstellungen
10 Jahre
Valuta-Belege
10 Jahre
Verbindlichkeiten (Zusammenstellungen)
10 Jahre
Verfrachtungsaufträge
6 Jahre
Verkaufsbelege
10 Jahre
Verkaufsbücher, -journale
10 Jahre
Vermögensteuerunterlagen
6 Jahre
Vermögensverzeichnis
10 Jahre
Vermögenswirksame Leistungen (Handelsbriefe)
6 Jahre
Vermögenswirksame Leistungen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Verpfändungsunterlagen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Verrechnungskonten
10 Jahre
Verrechnungspreisunterlagen
10 Jahre
Versand- und Frachtunterlagen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Versandanmeldungen
6 Jahre
Verschiffungsunterlagen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Versicherungspolicen (nach Ablauf)
6 Jahre
Versorgungsunterlagen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Versteigerungsunterlagen
6 Jahre
Verträge nach Vertragsende
6 Jahre
Verträge nach Vertragsende (soweit handels-/ steuerrechtlich von Bedeutung und wenn Buchungsbelege)
10 Jahre
Vertreterunterlagen
6 Jahre
Verwahrungsbücher für Wertpapiere
10 Jahre
Verzugszinsbelastungen
6 Jahre
Viehregister
10 Jahre
Vollmachten (Urkunden)
6 Jahre
Vollständigkeitserklärungen (soweit dies unter § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO fällt)
10 Jahre
Vorauszahlungsbelege
10 Jahre
Vorschusskonten
10 Jahre
Vorschusslisten (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
VWL-Unterlagen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Währungsforderungen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Warenabgabescheine
6 Jahre
Warenbestandsaufnahmen (Inventuren)
10 Jahre
Wareneingangs- und -ausgangsbücher
10 Jahre
Warenverkehrsbescheinigungen
6 Jahre
Wechsel (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Wechselobligolisten als Bilanzunterlagen
10 Jahre
Weihnachtsgratifikation (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Werbekosten, Belege über
10 Jahre
Werksrentenanträge
6 Jahre
Werkstattabrechnungen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Werkzeugkosten, Belege über
10 Jahre
Werkzeugregister als Inventar
10 Jahre
Wertberichtigungen (Inventurunterlage)
10 Jahre
Wertpapieraufstellungen als Bilanzunterlagen
10 Jahre
Wertpapierkurse als Buchungsbelege
10 Jahre
Wildhandelsbücher
10 Jahre
Wochenzettel für Gruppenakkord (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Zahlungsanweisungen (soweit Buchungsbelege)
10 Jahre
Zahlungsträger
10 Jahre
Zeichnungsvollmachten
6 Jahre
Zessionen
6 Jahre
Zinsabrechnungen
10 Jahre
Zinsberechnungsunterlagen
6 Jahre
Zinsstaffeln
6 Jahre
Zollbelege (über Einfuhrumsatzsteuer)
10 Jahre
Zugangsjournale
6 Jahre
Zugriffsregelung bei EDV-Buchführung
10 Jahre
Zuschüsse des Arbeitgebers (sofern sie die Vorbereitung, die Durchführung oder die Rückgängigmachung eines Geschäfts bzw. eines Handelsgeschäfts zum Gegenstand haben)
10 Jahre
Zustellungsquittungen
6 Jahre
Zwischenabschlüsse
6 Jahre
Zwischenbilanz (bei Gesellschafterwechsel/ Umstellung des Wirtschaftsjahrs)
10 Jahre
Zwischengewinnermittlungen (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich)
10 Jahre

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Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
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