Gesetze: BewG 1965 § 110 Abs. 1 Nr. 1 und 3 und § 114 Abs. 1StAnpG § 13VStG § 1 Abs. 1 Nr. 1Nato Truppenstatut vom Art. X Abs. 1 und 4Zusatzabkommen zum Nato Truppenstatut vom Art. 68 Abs. 4DBA USA i. d. F. vom Art. XIV A Abs. 4 und Art. XV Abs. 1 Buchst. b Nr. 2 Satz 2
Leitsatz
1. Die unbeschränkte Vermögensteuerpflicht der Ehefrau eines Offiziers der in der BRD stationierten amerikanischen Natotruppen, die in der BRD lebt und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wird durch das Nato-Truppenstatut nicht berührt.
2. Es verstößt nicht gegen die rechtsstaatliche Ordnung und den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, daß die Ehefrau eines Offiziers der amerikanischen Nato-Streitkräfte wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit und ihres inländischen Wohnsitzes der deutschen unbeschränkten Vermögensteuerpflicht unterliegt, auch wenn der mit ihr in Haushaltsgemeinschaft lebende Ehemann als amerikanischer Staatsbürger nach Art. X Abs. 1 des Nato-Truppenstatuts vom in der BRD nicht vermögensteuerpflichtig ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1970 II Seite 153 VAAAB-04543
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.