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BMF - S 7195 BStBl 2001 I 595

Muster der Vordrucke für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach § 4a UStG

2 Anlagen

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach § 4a UStG werden ab die folgenden Vordruckmuster eingeführt:

USt 1 V - Antrag auf Umsatzsteuer-Vergütung -

Anlage zu USt 1 V

Diese ersetzen die mit - (BStBl I S. 320, USt-Karte § 4a Karte 2) herausgegebenen Vordruckmuster.

(2) Die Änderungen sind redaktioneller Art und berücksichtigen insbesondere die Währungsumstellung auf den Euro ab .

(3) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Die Länder können Nr. 3 des Verfügungsteils auf der Rückseite des Vordruckmusters USt 1 V entsprechend ihren technischen und organisatorischen Erfordernissen gestalten.

(4) Die Zeilenabstände in den Vordruckmustern sind schreibmaschinengerecht (Zwei-Zeilen-Schaltung). Bei der Herstellung der Vordrucke ist ebenfalls ein schreibmaschinengerechter Zeilenabstand einzuhalten.

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