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Muster der Vordrucke für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach § 4a UStG
2 Anlagen
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach § 4a UStG werden ab die folgenden Vordruckmuster eingeführt:
USt 1 V - Antrag auf Umsatzsteuer-Vergütung -
Anlage zu USt 1 V
Diese ersetzen die mit - (BStBl I S. 320, USt-Karte § 4a Karte 2) herausgegebenen Vordruckmuster.
(2) Die Änderungen sind redaktioneller Art und berücksichtigen insbesondere die Währungsumstellung auf den Euro ab .
(3) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Die Länder können Nr. 3 des Verfügungsteils auf der Rückseite des Vordruckmusters USt 1 V entsprechend ihren technischen und organisatorischen Erfordernissen gestalten.
(4) Die Zeilenabstände in den Vordruckmustern sind schreibmaschinengerecht (Zwei-Zeilen-Schaltung). Bei der Herstellung der Vordrucke ist ebenfalls ein schreibmaschinengerechter Zeilenabstand einzuhalten.