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BFH Urteil v. - V R 18/86 BStBl 1986 II S. 908

Leitsatz

Die Rüge, das erkennende Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, weil ein Richter während der mündlichen Verhandlung eingeschlafen sei, ist nur ordnungsgemäß erhoben worden, wenn angegeben wird, welche Vorgänge der Verhandlung dieser Richter nicht hat wahrnehmen können.

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 908
BFH/NV 1987 S. 52 Nr. -1
HAAAB-03139

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