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BFH Urteil v. - IV R 258/82 BStBl 1986 II S. 431

Gesetze: AO § 141AO § 161

Leitsatz

Die nach § 161 Abs. 1 AO für einen gepachteten landwirtschaftlichen Betrieb begründete Buchführungspflicht endet auch dann mit Ablauf des Pachtverhältnisses, wenn der Land- und Forstwirt anschließend einen anderen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb pachtet. Für den neugepachteten Betrieb wird eine Buchführungspflicht erst begründet, wenn für ihn die Voraussetzungen des § 161 Abs. 1 AO bzw. § 141 Abs. 1 und Abs. 2 AO 1977 erfüllt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 431
TAAAB-03135

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