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BFH Urteil v. - V S 3/85 BStBl 1985 II S. 499

Leitsatz

Wegen des Vertretungszwangs beim Bundesfinanzhof (Art. 1 Nr. 1 BFHEntlastG) kann Prozeßkostenhilfe (mit Beiordnung eines postulationsfähigen Vertreters) auch für das Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe gewährt werden (Abgrenzung zu , NJW 1984, 2106).

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 499
OAAAB-03102

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