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BFH Urteil v. - I R 7/82 BStBl 1985 II S. 485

Leitsatz

Bestreitet der Kläger, daß ein Steuerbescheid an dem in den Steuerakten vermerkten Datum zur Post gegeben wurde, dann hat das FG das Datum der tatsächlichen Aufgabe zur Post zu ermitteln. Gegebenenfalls hat es in freier Beweiswürdigung darüber zu befinden, ob der Bearbeiter, der das Datum der Aufgabe zur Post in den Steuerakten vermerkte, angesichts des im FA geregelten Postabsendeverfahrens den vermerkten Absendetag hinreichend sicher voraussagen konnte.

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 485
RAAAB-03098

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