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BFH Urteil v. - IX R 177/83 BStBl 1985 II S. 470

Leitsatz

Die Bezugnahme eines Prozeßbevollmächtigten auf ein von einer nicht vor dem BFH postulationsbefugten Person gefertigtes Rechtsgutachten entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen einer Revisionsbegründung, und zwar selbst dann nicht, wenn der postulationsbefugte Prozeßbevollmächtigte sie sich ausdrücklich zu eigen macht.

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 470
HAAAB-03097

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