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BFH Urteil v. - VI R 173/80 BStBl 1985 II S. 437

Leitsatz

Arbeitslohn durch Zuwendung eines geldwerten Vorteils ist nicht schon dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber damit rechnen muß, daß einzelne Arbeitnehmer den gestundeten Kaufpreis für entgeltlich überlassenes Arbeitsgerät abredewidrig nicht entrichten werden und wenn der Arbeitgeber es unterläßt, zunächst mit Gegenforderungen ganz oder teilweise aufzurechnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 437
IAAAB-03088

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