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BFH Urteil v. - IX R 43/82 BStBl 1985 II S. 422

Leitsatz

Wird eine eigengenutzte Eigentumswohnung zur Behebung von Baumängeln, die nur bei einer vollständigen Räumung der Wohnung beseitigt werden können, für die Dauer eines Monats vollständig geräumt, so können die Reparaturkosten uneingeschränkt abziehbaren Erhaltungsaufwand bilden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 422
KAAAB-03083

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