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BFH Urteil v. - I R 80/81 BStBl 1985 II S. 420

Leitsatz

Wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, daß der Ehefrau des Arbeitnehmers für den Fall seines Todes eine Versorgung zusteht, so entfällt diese Verpflichtung des Arbeitgebers nicht ohne weiteres schon dann, wenn die Ehe geschieden wird (Einschränkung des , BFHE 121, 343, BStBl II 1977, 444). Entscheidend ist die Auslegung des Vertragswillens im Einzelfall.

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 420
AAAAB-03082

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