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BFH Urteil v. - II R 181/80 BStBl 1985 II S. 416

Leitsatz

Verschafft sich ein Unternehmer dadurch einen Kredit, daß er wegen bestehender Verbindlichkeiten für Warenlieferungen Wechselverpflichtungen mit späterer Fälligkeit eingeht und zahlt er die bei der Wechseldiskontierung abgezogenen Zinsen, so ist der in der Steuerbilanz angesetzte aktive Rechnungsabgrenzungsposten auch bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens anzusetzen.

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 416
GAAAB-03080

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