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BFH Urteil v. - I R 12/82 BStBl 1985 II S. 386

Gesetze: AO § 100AO § 145

Leitsatz

1. Der Beginn der Verjährungsfrist von Einkommensteueransprüchen bestimmt sich für die Zeit vor Inkrafttreten der AO 1977 auch insoweit nach § 145 Abs. 2 Nr. 1 AO, als die Steuer durch den rückwirkenden Wegfall einer Sonderabschreibung gemäß § 82f Abs. 4 EStDV 1969 ausgelöst ist.

2. Etwas anderes gilt nur, wenn der Einkommensteuerbescheid (Erstbescheid) im Hinblick auf den Lauf der Sperrfrist gemäß § 100 Abs. 1 AO für (teilweise) vorläufig erklärt worden war. In diesem Fall bewirkt § 145 Abs. 2 Nr. 4 AO eine ggfs. über § 145 Abs. 2 Nr. 1 AO hinausgehende Anlaufhemmung der Verjährung (Bestätigung von , BFHE 131, 273, BStBl II 1981, 55).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 386
WAAAB-03066

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