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BFH Urteil v. - VI R 143/83 BStBl 1985 II S. 266

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, 3 Nr. 1EStG § 12 Nr. 1, 2EStG § 21a

Leitsatz

Ist ein Arbeitnehmer als Mitglied der Betriebsreserve einer Bank abwechselnd in verschiedenen Zweigstellen innerhalb derselben Großstadt tätig, so sind seine Aufwendungen für Fahrten mit dem eigenen Pkw von der Wohnung zu den Tätigkeitsstätten und zurück nur mit den Pauschsätzen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG als Werbungskosten abziehbar; es liegen insoweit keine Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen vor (Ergänzung zum , BFHE 142, 389).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 266
MAAAB-03026

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