Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VII S 25/84 BStBl 1985 II S. 221

Gesetze: FGO § 131

Leitsatz

1. Ist die Beschwerde gegen eine Entscheidung i.S. des § 131 Abs. 1 Satz 2 FGO beim BFH anhängig, kann auch dieser die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung aussetzen.

2. Die Entscheidung über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Entscheidung i.S. des § 131 Abs. 1 Satz 2 FGO ist aufgrund summarischer Beurteilung der Erfolgsaussichten sowie der Interessen der Beteiligten zu treffen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 221
DAAAB-03016

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen