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BFH Urteil v. - VI R 38/83 BStBl 1985 II S. 139

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, 3 Nr. 1EStG § 12 Nr. 1, 2EStG § 21a

Leitsatz

Ist ein Arbeitnehmer abwechselnd an verschiedenen Stellen, jedoch jeweils innerhalb eines in sich geschlossenen, nicht weit auseinandergezogenen und überschaubaren Gebiets (hier verschiedene Liegeplätze im Hamburger Hafen) tätig, so sind seine Aufwendungen für Fahrten mit dem eigenen Pkw von der Wohnung zu den Tätigkeitsstätten und zurück nur mit den Pauschsätzen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG als Werbungskosten abziehbar; es liegen insoweit keine Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen vor.

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 139
UAAAB-02997

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