1. Der Teilwert von Mietereinbauten und -umbauten ist auf der Grundlage des Kostenaufwands zu ermitteln, der dem Mieter für die Ein- und Umbauten entstanden ist. Dieser Kostenaufwand ist nicht beschränkt auf Herstellungskosten im Sinne des Ertragsteuerrechts. Er umfaßt die Summe der Bauaufwendungen, die mit der Erlangung des - längerfristigen - Gebrauchsvorteils wirtschaftlich unmittelbar zusammenhängen.
2. An den auf das Jahr des Einbaus oder Umbaus folgenden Stichtagen ist als Teilwert der um die jeweilige AfA gekürzte Kostenaufwand anzusetzen. Bei der Bemessung der AfA ist grundsätzlich auf die Vertragsdauer des Mietverhältnisses abzustellen. Fehlen vertragliche Vereinbarungen über die Mietdauer, ist Hilfsmaßstab für die Bemessung der AfA die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Mietereinbauten und -umbauten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1984 II Seite 818 CAAAB-02951
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.