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BFH Urteil v. - IX R 10/83 BStBl 1984 II S. 487

Leitsatz

Ein Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft leistet Vorsorgeaufwendungen nicht schon deswegen mittelbar oder unmittelbar in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredits (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG 1975), weil er sie von einem debitorischen Kontokorrentkonto der Gesellschaft abbuchen läßt (Abweichung vom , BFHE 76, 570, BStBl III 1963, 208). Ein solcher Zusammenhang kann sich jedoch aus den beiderseitigen Rechtsbeziehungen des Gesellschafters und der Gesellschaft ergeben.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 487
BFHE S. 568 Nr. 140,
UAAAB-02932

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